Das Eignungsfeststellungsverfahren besteht lediglich darin, dass man das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist und nicht in einem chinesischsprachigen Land erworben wurde, vorlegt.
Siehe aktuelle Bekanntmachung Nr. 11 vom 4.4.2007 "Satzungen der Universität Freiburg für die hochschuleigenen Auswahl- und Zulassungsverfahren", Seite 60 f.: www.zuv.uni-freiburg.de/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/200711.pdf