Magisterstudiengang, Hauptfach Magisterstudiengang, Nebenfach

Die Informationen auf dieser Seite sind eine gekürzte Zusammenfassung der Informationsbroschüre der Zentralen Studienberatung der Hochschulregion Freiburg. Sie sollen nur einen Überblick über die Anforderungen ermöglichen. Für genauere Daten sollte die Broschüre zu Rate gezogen werden.

Die folgenden Informationen sind ohne Gewähr. Maßgebend sind die offiziell verbreiteten universitären Texte zum Magister- und Promotionsstudiengang.


Magisterstudiengang, Hauptfach

Die Zwischenprüfung

Zeitpunkt:

Frühestens nach dem zweiten Fachsemester, spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters. Etwaige Wiederholungsprüfungen müssen spätestens zu Beginn des siebten Fachsemesters abgelegt sein, es sei denn, der Student hat das Nicht-Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten.

Voraussetzungen:

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

Ablauf:

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 120 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten. In der Klausur ist ein schriftsprachlicher chinesischer Text ins Deutsche zu übersetzen (ca. 120 Schriftzeichen). In der mündlichen Prüfung wird ein Überblick über die chinesische Geschichte, chinesische Literaturgeschichte und die Geschichte des chinesischen Staatsdenken gefordert. Eines dieser drei Gebiete ist als Spezialgebiet auszuwählen und vor der Prüfung anzumelden. Wichtige Bücher finden sich in der Literaturliste.

 

Die Magisterprüfung

Voraussetzungen:

Die Magisterarbeit:

Die Magisterarbeit soll zeigen, daß sich der/die Bewerber/in über ein Problem der Sinologie ein selbständiges, wissenschaftlich begründetes Urteil erarbeiten und klar entwickeln kann. Das Thema der Magisterarbeit soll so gewählt werden, daß sie in sechs Monaten angefertigt werden kann.

Die mündliche Prüfung:

Dauert eine Stunde


Magisterstudiengang, Nebenfach

Die Zwischenprüfung

Zeitpunkt:

Frühestens nach dem zweiten Fachsemester, spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters. Etwaige Wiederholungsprüfungen müssen spätestens zu Beginn des siebten Fachsemesters abgelegt sein, es sei denn, der Student hat das Nicht-Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten.

Voraussetzungen:

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

Ablauf:

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 120 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten. In der Klausur ist ein schriftsprachlicher chinesischer Text ins Deutsche zu übersetzen (ca. 120 Schriftzeichen). In der mündlichen Prüfung wird ein Überblick über eines der Gebiete chinesische Geschichte, chinesische Literaturgeschichte und Geschichte des chinesischen Staatsdenken sowie besondere Kenntnisse auf einem Schwerpunkt aus einem dieser Gebiete gefordert. Das ausgewählte Gebiet und der gewählte Schwerpunkt sind vor der Prüfung anzumelden.

 

Die Magisterprüfung

Voraussetzungen:

Die mündliche Prüfung:

Dauert eine halbe Stunde.

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